Donnerstag, 11. März 2010
 
 
AGB PDF

Geschäftsbedingungen

1. Während der Erstlaufzeit des Vertrages erfolgt keine Beitragserhöhung. Sollte der derzeit gültige Mehrwertsteuersatz gesetzlich erhöht werden, so erhöhen sich auch die Gebühren aus diesem Vertrag entsprechend.

2. Die Mitgliedschaft kann zum Ende des Monats ihrer Laufzeit innerhalb der ersten 14 Tage nach Abschluss schriftlich gekündigt werden. In diesem Fall werden lediglich die Aufnahme- und die erste Monatsgebühr einbehalten.

3. Die Mitgliedschaft ist von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der genannten Erstlaufzeit kündbar. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Erfolgt keine fristgemäße Kündigung, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt dann 3 Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt. Bei Free and Easy- Verträgen beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen.

4. Gerät ein Mitglied mit mehr als zwei Monatsraten in Verzug, ist die gesamte Restforderung zur Zahlung fällig.

5. Das Mitglied ist damit einverstanden, dass nach Verlängerung des Vertrages der Mitgliedsbeitrag angehoben werden kann und zwar nach dreimonatiger Vorankündigung zum nächsten Monatsersten.

6. Bei Erkrankung (länger als 14 Tage), Schwangerschaft und Einberufung zum Wehrdienst ist für das Mitglied, nach Nachweis des Sachverhaltes (ärztliches Attest innerhalb von 14 Tagen, behördlicher Nachweis) die Unterbrechung der Mitgliedschaft möglich. Der Vertrag verlängert sich dann um die Dauer der beanspruchten Ruhezeit. Wird ein Mitglied durch dauernde Krankheit (ab 3 Monate) oder Umzug (Entfernung vom Sportpark über 30 km) an der Sportausübung gehindert und weist es dieses nach (ärztliches Attest bzw. Ummeldung), kann der Vertrag durch das Mitglied zum Ende des laufenden Kalendermonats gekündigt werden.

7. Anschriftenänderungen, bei Bankeinzug auch Kontoänderungen, sind der Sportpark Kleinmachnow Betriebs GmbH unverzüglich mitzuteilen.

8. Bei nicht durch die Sportpark Kleinmachnow Betriebs GmbH zu verantwortende Rücklastschriften wird eine Gebühr in Höhe der uns in Rechnung  gestellten Bankgebühren  erhoben.

9. Sachbeschädigungen im Sportpark Kleinmachnow Betriebs GmbH  werden auf Kosten desjenigen behoben, der sie verursacht hat. Wer grob gegen die Regeln des Anstandes oder die Hausordnung verstößt, kann mit einem Hausverbot belegt werden, wobei jedoch die Monatsbeiträge bis zum Ende der regulären Vertragszeit weiter zu entrichten sind. Mit der Unterschrift auf diesem Vertrag wird bestätigt, die Hausordnung gelesen zu haben.

10. Sollte eine der obigen Bestimmungen rechtsungültig sein, so gilt der Vertrag mit den übrigen Bestimmungen weiter.

11. Die Sportpark Kleinmachnow Betriebs GmbH übernimmt keine Haftung für den Verlust mitgebrachter Kleidung. Wertgegenstände, Geld usw. Bei Unfällen haftet die Sportpark Kleinmachnow Betriebs GmbH im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung. Bei vom Mitglied selbst verschuldeten Sachverhalten, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, haftet die Sportpark Kleinmachnow Betriebs GmbH grundsätzlich nicht.

© Sportpark Kleinmachnow Betriebs GmbH